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Schulische Einrichtungen an die Entwicklung der Schülerzahlen anpassen, Kleinstschulen ggf. schließen.
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Auslastung der Schulsekretärinnen überprüfen, für Schulzentren und nahegelegene Schulen ggf. gemeinsame Sekretariate einrichten.
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Aufwand für Schulsekretariate reduzieren. Für Reisekostenabrechnungen sind beispielsweise die Lehrer eigenverantwortlich zuständig. Auch die Verwaltung der Schüler- und Lehrerbücherei ist nicht Aufgabe der Schulsekretariate.
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Stundenweise Abordnung von Schreibkräften der Verwaltung (Schulamt) an einzelne Schulen an Stelle eines eigenständigen Schulsekretariats prüfen.
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Energieverbrauch der Schulen durch regelmäßige Aufzeichnungen kontrollieren.
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Energiekosten je Quadratmeter Schulgebäude ermitteln und anhand von Vergleichen mit anderen Gemeinden ggf. durch Einsparmaßnahmen (Energieverbundsysteme, Wärmedämmmaßnahmen, neue Heizsysteme, intelligente Haustechnik u.s.w.) senken. Ggf. durch finanzielle Anreize fördern.
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Im Rahmen des „Energiecontracting” Fachagenturen einsetzen, deren Honorar in Abhängigkeit der eingesparten Energiekosten festgesetzt wird.
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Reinigungskosten je Quadratmeter Schulfläche ermitteln, auswerten und mit geeigneten Nachbargemeinden vergleichen. Reinigungsintensität und Reinigungshäufigkeit in den Klassenräumen überprüfen.
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Steigerung der Leistungsvorgaben für gemeindliche Reinigungskräfte erwägen. Vorteilhaftigkeit der Eigen- oder Fremdreinigung von Zeit zu Zeit überprüfen.
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Großreinigung der Schulgebäude auf Ferienmonate und wirklichen Bedarf beschränken.
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Glasreinigung in den Schulgebäuden privat vergeben, weil in der Regel kostengünstiger als in Eigenregie.
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Trägereigene Schülerbeförderungen innerhalb des Gemeindegebietes auf Grundschüler und wirkliche Problemfälle beschränken.
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Trägereigene Schülerbeförderungen ggf. auf Wirtschaftsunternehmen übertragen, um Kostenvorteile zu realisieren. Bei der Erstattung der Kosten für Schülerbeförderung an Eltern die zumutbare, erstattungsfreie Entfernung zwischen Wohnort und Schule ggf. anheben. Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung ggf. generell auf sozial schwa-che Familien beschränken.
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Eigeninitiative der Eltern/Bürger für Zustand der Schuleinrichtungen und -anlagen bzw. Schönheitsreparaturen wecken bzw. stärken.
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Pflege von Schulanlagen notfalls in die Patenschaft von Klassen oder Schülerar-beitsgemeinschaften geben.
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Einführung bzw. Erhöhung von Entgelten für die Schulraumnutzung durch au-ßerschulische Gruppen, Vereine, etc.
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Zuschüsse und andere freiwillige Leistungen im Schulbereich überprüfen.
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Schullandheime auf private Träger übertragen.
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Zuschüsse zu Aufenthalten in Schullandheimen oder Jugendherbergen ausschließlich auf soziale Härtefälle beschränken.
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Bei Aufstockung bzw. Erneuerung der naturwissenschaftlichen Sammlung in den weiterführenden Schulen ggf. fachkundige Berater hinzuziehen, um über gezielte Ausschreibungen kostengünstige Beschaffung zu realisieren. Beraterhonorare erfolgsabhängig gestalten.
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Bei jeglicher Neuanschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln umfassende Begründung im Hinblick auf Bedarf, Umfang und Zeitpunkt verlangen. Kosten für den Bedarf an Werkmaterial (Holz, Glas, Leder, Stoffe, Papier, etc.) „deckeln”. Durch Eigeninitiative der Schüler und der Lehrer bzw. durch Kontakte zu örtlichen Gewerbebetrieben kostengünstige Beschaffung realisieren.
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Die Erledigung kleinerer Reparaturen sowie die Planung des Reinigungs- und Ordnungsdienstes in der Schule den Hausmeistern übertragen.
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Gegenseitige Vertretungsregelung der Hausmeister im Falle von Urlaub oder Krankheit einführen.
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Bei der Verwaltung der Schülerbüchereien gezielt interessierte Eltern/Bürger einbeziehen.
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Sponsoring für das gemeindliche Schulwesen in Erwägung ziehen.