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Spartipps für Kommunen DruckversionDruckversion
Politische Führung
  • Zahl der ständigen Ausschüsse gering halten.

  • Zahl der Sitzungen auf das unbedingt notwendige Maß beschränken, Sitzungsintervalle strecken.

  • Entwicklung der jährlichen Anzahl der Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen beobachten. Vergleiche mit Nachbargemeinden anstellen.

  • Personenbezogene Kosten der Rats- und Ausschusssitzungen unter Einbeziehung der Verwaltungsmitarbeiter ermitteln und Kosten je Einwohner mit denen aus Städten/Gemeinden gleicher Größenordnung vergleichen. An den kostengünstigsten orientieren.

  • Zeitdauer der Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen minimieren.

  • Als Kommunalpolitiker auf strategische Entscheidungen zum Wohle der Gemeinde/Stadt („was muss/soll passieren?”) konzentrieren. Das ”Wie” der Verwaltung weitgehend überlassen. Auf Einhaltung der Vorgaben achten.

  • Sitzungsbegleitende Aufwendungen wie Protokollführung, Vorlagenerstellung und Vor- und Nachbereitung der Sitzungen in regelmäßigen Abständen überprüfen.

  • Auf rechtzeitige Vorlage von Sitzungsunterlagen drängen, damit Zeit für ausreichende vorherige Befassung mit der Thematik verbleibt und so die Sitzungsdauer verkürzt werden kann.

  • Verständliche und klar formulierte Verwaltungsvorlagen und Drucksachen können wiederholte Sitzungen zum gleichen Tagungsordnungspunkt vermeiden.

  • In Sitzungsvorlagen mögliche Alternativen mit Vor- und Nachteilen, Nutzen und Kosten so präzise und objektiv wie möglich zur besseren Entscheidungsfindung der politischen Gremien darlegen.

  • Folgekosten immer separat aufführen.

  • Satzungsmäßige Bestimmungen über die Aufwandsentschädigungen für die eh-renamtlichen Kommunalpolitiker übersichtlich und transparent gestalten. Keine versteckten oder erst nach mehrfachen Rechenschritten deutlich werdenden Entschädigungssätze aufnehmen.

  • Satzungen über die Entschädigung der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes mit einfachen Entschädigungsregelungen (vorzugsweise Monatspauschalen) erlassen.

  • Entschädigungspflichtige Fraktionssitzungen in der Satzung in der Anzahl pro Jahr begrenzen.

  • Verdienstausfallsätze für ehrenamtliche Kommunalpolitiker hinsichtlich der Stun-densätze und der Zeitdauer eng begrenzen.

  • Verwendungskontrolle über die Fraktionszuwendungen durch die Rechnungs-prüfungsämter sicherstellen.

  • Interkommunalen Vergleich über Ausstattung der Fraktionen erstellen. Bescheidenheit anderer ggf. übernehmen.

  • Zahl der Beamten auf Zeit in den Städten/Gemeinden (Dezernenten, etc.) über Zusammenlegung von Dezernaten eng begrenzen.

  • Aufwand für Ehrungen und Repräsentationen u.Ä. auf das unumgänglich Notwendige beschränken.



 
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