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Zahl der ständigen Ausschüsse gering halten.
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Zahl der Sitzungen auf das unbedingt notwendige Maß beschränken, Sitzungsintervalle strecken.
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Entwicklung der jährlichen Anzahl der Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen beobachten. Vergleiche mit Nachbargemeinden anstellen.
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Personenbezogene Kosten der Rats- und Ausschusssitzungen unter Einbeziehung der Verwaltungsmitarbeiter ermitteln und Kosten je Einwohner mit denen aus Städten/Gemeinden gleicher Größenordnung vergleichen. An den kostengünstigsten orientieren.
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Zeitdauer der Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen minimieren.
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Als Kommunalpolitiker auf strategische Entscheidungen zum Wohle der Gemeinde/Stadt („was muss/soll passieren?”) konzentrieren. Das ”Wie” der Verwaltung weitgehend überlassen. Auf Einhaltung der Vorgaben achten.
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Sitzungsbegleitende Aufwendungen wie Protokollführung, Vorlagenerstellung und Vor- und Nachbereitung der Sitzungen in regelmäßigen Abständen überprüfen.
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Auf rechtzeitige Vorlage von Sitzungsunterlagen drängen, damit Zeit für ausreichende vorherige Befassung mit der Thematik verbleibt und so die Sitzungsdauer verkürzt werden kann.
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Verständliche und klar formulierte Verwaltungsvorlagen und Drucksachen können wiederholte Sitzungen zum gleichen Tagungsordnungspunkt vermeiden.
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In Sitzungsvorlagen mögliche Alternativen mit Vor- und Nachteilen, Nutzen und Kosten so präzise und objektiv wie möglich zur besseren Entscheidungsfindung der politischen Gremien darlegen.
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Folgekosten immer separat aufführen.
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Satzungsmäßige Bestimmungen über die Aufwandsentschädigungen für die eh-renamtlichen Kommunalpolitiker übersichtlich und transparent gestalten. Keine versteckten oder erst nach mehrfachen Rechenschritten deutlich werdenden Entschädigungssätze aufnehmen.
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Satzungen über die Entschädigung der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes mit einfachen Entschädigungsregelungen (vorzugsweise Monatspauschalen) erlassen.
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Entschädigungspflichtige Fraktionssitzungen in der Satzung in der Anzahl pro Jahr begrenzen.
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Verdienstausfallsätze für ehrenamtliche Kommunalpolitiker hinsichtlich der Stun-densätze und der Zeitdauer eng begrenzen.
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Verwendungskontrolle über die Fraktionszuwendungen durch die Rechnungs-prüfungsämter sicherstellen.
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Interkommunalen Vergleich über Ausstattung der Fraktionen erstellen. Bescheidenheit anderer ggf. übernehmen.
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Zahl der Beamten auf Zeit in den Städten/Gemeinden (Dezernenten, etc.) über Zusammenlegung von Dezernaten eng begrenzen.
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Aufwand für Ehrungen und Repräsentationen u.Ä. auf das unumgänglich Notwendige beschränken.