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Gemeindliche Trägerschaften im Bereich des Kulturwesens grundsätzlich auf den Prüfstand stellen.
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Statt kommunaler „Eigenproduktion” von kulturellen Angeboten die Leistungserstellung auf private Träger bzw. Privatinitiativen übertragen. Die Gemeinde sollte sich auf ihre Rolle als Moderator, Anschubfinanzier oder Zuschussgeber beschränken.
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Kooperationen mit anderen Gemeinden sowie öffentlich-private Zusammenarbeit („Private-Public-Partnership”) anstreben. Kultursponsoring anstreben.
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Freikartenregelungen bei kulturellen Veranstaltungen generell abschaffen.
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Prüfen, ob kommunale Titelbestände von kirchlichen oder privaten Bibliothek-strägern (ggf. mit deutlich niedrigerem Zuschuss) betreut werden können.
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„Ausgaben pro Entleihung” oder „Personalausgaben pro Entleihung” ermitteln, im Zeitablauf überprüfen und mit entsprechenden Werten aus anderen Gemeinden vergleichen.
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Öffnungszeiten der kommunalen Büchereien stärker an der Nachfrage ausrichten.
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Auslastung von Zweigstellen überprüfen. Einspareffekt bei sächlichen und personellen Ausgaben bei tageweiser Schließung ermitteln.
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Beschaffungsetats verringern durch Verzicht auf Mehrfachbeschaffungen und Verringerung der Titelvielfalt. Zusammenarbeit mit anderen am Ort bestehenden Büchereien (z.B. Kirchen, Schulen) suchen.
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Kostendeckungsgrad der gemeindlichen Bücherei(en) durch geänderte Gebührenpolitik verbessern. Prüfen, ob eine jährliche Pauschalgebühr (z.B. Leserausweis) eingeführt bzw. angehoben werden kann. Mahn- und Säumnisgebühren konsequent erheben.
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Prüfen, wie sich der bibliotheksinterne Verwaltungsablauf (z.B. durch EDV-Einsatz) straffen lässt und damit Personalkosten eingespart werden können.
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Fahrbüchereien in Frage stellen.
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Bei Museen Zuschussbedarf je Besucher ermitteln, Entwicklung über mehrere Jahre beobachten und Zuschussbedarf mit Werten aus anderen Gemeinden vergleichen.
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Öffnungszeiten der Museen an die Besucherintensität anpassen.
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Anschaffungsetats der Museen und Sammlungen überprüfen.
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Konzentration der Heimatmuseen anstreben. Stellen benachbarte Gemeinden fast gleiche Gegenstände im Nachbarmuseum aus?
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Heimatmuseen auf öffentlichen Kultur- und Heimatverein übertragen.
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Ehrenamtliche Mitarbeiter für die Aufsicht in den Museen gewinnen. Sonstige Bewachungskosten verringern.
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Ausstellungen möglichst den Eigeninitiativen der Künstler überlassen. Gewerbebetriebe und deren Vereinigungen sowie Banken können Träger von Ausstellungen sein. Ein Beitrag der Gemeinde kann in der Bereitstellung von Räumlichkeiten (Rathaus-Foyer, Foyer einer Schule oder ähnliches) liegen.
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Aufgaben und Tätigkeiten der Museumspädagogik kritisch hinterfragen.
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Zuschussbedarf der Volkshochschule je Studierender ermitteln, im Zeitablauf beobachten und mit den Werten aus anderen Gemeinden vergleichen. Positive Erfahrungen anderer Volkshochschulträger nutzen.
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Mindestteilnehmerzahl für das Kursangebot der Volkshochschule ggf. heraufsetzen, Kurse zusammenlegen.
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Lehrangebot der Volkshochschulen durchforsten. Prüfen, ob bei allen angebotenen Kursen ein dringender öffentlicher Zweck besteht. Tanz- oder Kochkurse, die vorrangig der persönlichen Lebensgestaltung dienen, sind im Interesse einer Grundversorgung der Gemeinde nicht zwingend erforderlich.
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Studienfahrten, zumal in ferne Länder, privaten Anbietern überlassen.
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Kosten für Werbung und sonstige Informationen der Volkshochschulen verringern.
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Prüfen, ob höhere Entgelte dem Benutzer zumutbar sind. Ermäßigungen und Gebührenfreistellungen ggf. überprüfen.
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Außenstellen der Volkshochschulen in Stadtteilen oder Stadtbezirken auf ihre Auslastung hin überprüfen
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Zuschussbedarf der Musikschule je Schüler ermitteln, im Zeitablauf beobachten und mit Werten aus anderen Gemeinden vergleichen.
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Trägerschaft von Musikschulen vorrangig auf Private übertragen.
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Kommunale Zuschüsse an Musikschulen abhängig machen vom Lehrangebot und der Nachfrage. Geeignete Differenzierungen vornehmen.
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Ausstattung mit Instrumenten, Lehr- und Lernmitteln überprüfen.
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Angebot der Musikschulen (z.B. Anzahl der Kurse) überprüfen, ggf. verringern. Gruppenunterricht und –größe überprüfen. Höhere Kostendeckung anstreben.
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Im Theater- und Konzertbereich intensive überörtliche Kooperationen anstreben.
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Zahl der Neuinszenierungen nach kritischer Überprüfung ggf. reduzieren.
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An die Ausstattung der einzelnen Inszenierungen strenge Maßstäbe anlegen.
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Gastspiele unter Umständen über einen zu gründenden Trägerverein abwickeln.
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Ausgaben für kulturelle Sonderveranstaltungen, Gastspiele fremder Ensembles, etc. reduzieren.
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Eintrittsgelder erhöhen, Ermäßigungen überprüfen.
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Herausgabe von Veranstaltungskalendern eng begrenzen. Private Träger bzw. Sponsoren hierfür ausfindig machen.
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Brauchtums-, Jubiläums- und sonstige Veranstaltungen (auch wie Straßenfeste) vorrangig der Privatinitiative überlassen. Prüfen, ob hierfür eine Gewährung von kommunalen Zuschüssen unbedingt erforderlich ist.
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Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden nur zeitweise, nie ganztägig durchführen.
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Kulturwochen der Verantwortung der örtlichen Vereine überlassen.
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Zuschüsse für Stadtbild- und Denkmalpflege, Fassadenwettbewerbe, etc. überprüfen und ggf. zurückführen.