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Auslastung von Bezirksarzt- und Mütterberatungsstellen überprüfen.
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Freiwillige Leistungen der kommunalen Gesundheitsämter überprüfen. Leistungen einstellen, die nicht von Gesetzes wegen vorgeschrieben sind und die auch in gleicher Weise von Ärzten und Krankenhäusern erbracht werden können.
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Kranken- und Altenpflegedienste vorrangig privaten Anbietern überlassen.
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Bedarf und Ausstattung von Sportstätten und Sportanlagen sowie dazugehörige Sportgeräte kritisch überprüfen. Auf optimale Ausnutzung kommunaler Sportstätten durch Mehrfachnutzung achten.
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Zuschüsse an Sportvereine stärker von deren Sportangebot, Mitgliederstruktur und finanzieller Leistungsfähigkeit abhängig machen.
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Ursprünglich geplante Anschubfinanzierung sollte nicht zur Dauerförderung werden. Darlehen den sog. „verlorenen” Zuschüssen vorziehen. Bagatellzuschüsse vermeiden.
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Verwendungsnachweise bei Zuschussgewährung konsequent und unnachgiebig prüfen.
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Unterhaltung von Sportplatzgrün, Aschenbahnen, Weitsprunggruben und dergleichen auf sporttreibende Vereine und Organisationen übertragen.
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Sportstätten an Sportvereine verpachten, Benutzungsentgelte erheben und ggf. mit Sportförderungsmitteln verrechnen.
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Bei Sportleitplänen an der unteren Bedarfsgrenze ansetzen.
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Bau- und Ausstattungsstandards bei eigenen Sportstätten bereits in der Planphase überprüfen, ggf. zwecks Einsparungen reduzieren.
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Durch bessere Vermarktung von Sportanlagen Einnahmen für den Kommunal-haushalt realisieren.
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Für Bau und Betrieb von Sportanlagen und -einrichtungen grundsätzlich Initiative von Vereinen wecken und fördern. Schuldendiensthilfen an Vereine sind unter Umständen effektiver als die Schaffung von Sporteinrichtungen durch die Kommune.
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Betriebskosten und Folgelasten im Vorfeld der Entscheidung über Sportstätten-bauförderung ermitteln und analysieren.
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Bei der Stiftung von Preisen und Pokalen für sportliche Wettbewerbe äußerste Zurückhaltung üben.
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Einsatz der kommunalen Platz- und Hallenwarte kritisch überprüfen.
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Schlüsselgewalt so weit wie möglich auf Sportvereine übertragen.
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Geldwerte Sachleistungen an Sportvereine überprüfen.
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Finanzielle Förderungen von Baumaßnahmen auf vereinseigenen Grundstücken zu Gunsten der Kommune dinglich absichern lassen.
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Mindestzahl von Sportlern für den Betrieb von Flutlichtanlagen festlegen bzw. erhöhen. Unvermutete Überprüfungen vornehmen.
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Benutzungsgebühren bzw. Mieten bei zurzeit noch kostenloser oder verbilligter Nutzung kommunaler Sportstätten einführen bzw. anheben.
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Kosten bzw. Zuschussbedarf der kommunalen Frei- und Hallenbäder ermitteln, im Zeitablauf beobachten und Werte mit denen anderer Gemeinden vergleichen.
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Energieeinsparung in den Bädern (z.B. durch Absenkung der Wassertemperatur) anstreben. Öffnungszeiten der Bäder dem Bedarf anpassen. Betrieb von Solarien, Sauna, Fußpflegeeinrichtungen u.Ä. an private Unternehmen verpachten.
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Hallenbäder in den Sommermonaten zeitweise für den Badebetrieb schließen.
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Vergabe medizinischer und sonstiger Einrichtungen in den Bädern an Dritte überprüfen.
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Engagierte Bürger und Schwimmvereine an passender Stelle in den Betrieb der Frei- und Hallenbäder integrieren, um Kosten zu senken.
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Übertragung des Frei- oder Hallenbades auf gemeinnützige oder sonstige private Gesellschaften und Vereine prüfen.
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Höhere Eintrittspreise sowie Verringerung von Eintrittsermäßigungen prüfen.
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Transparenz der Kostenentwicklung bei Übertragung der Bäder auf kommunale Stadtwerke in privater Rechtsform sicherstellen.
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Personalausstattung im Sport- und Bäderamt verringern.
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Veränderungen in der Sportentwicklung, Über- und Unterbelegungen von Spor-teinrichtungen erfassen und bei der Sportentwicklungsplanung berücksichtigen.