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Spartipps für Kommunen DruckversionDruckversion
Gesundheit und Sport
  • Auslastung von Bezirksarzt- und Mütterberatungsstellen überprüfen.

  • Freiwillige Leistungen der kommunalen Gesundheitsämter überprüfen. Leistungen einstellen, die nicht von Gesetzes wegen vorgeschrieben sind und die auch in gleicher Weise von Ärzten und Krankenhäusern erbracht werden können.

  • Kranken- und Altenpflegedienste vorrangig privaten Anbietern überlassen.

  • Bedarf und Ausstattung von Sportstätten und Sportanlagen sowie dazugehörige Sportgeräte kritisch überprüfen. Auf optimale Ausnutzung kommunaler Sportstätten durch Mehrfachnutzung achten.

  • Zuschüsse an Sportvereine stärker von deren Sportangebot, Mitgliederstruktur und finanzieller Leistungsfähigkeit abhängig machen.

  • Ursprünglich geplante Anschubfinanzierung sollte nicht zur Dauerförderung werden. Darlehen den sog. „verlorenen” Zuschüssen vorziehen. Bagatellzuschüsse vermeiden.

  • Verwendungsnachweise bei Zuschussgewährung konsequent und unnachgiebig prüfen.

  • Unterhaltung von Sportplatzgrün, Aschenbahnen, Weitsprunggruben und dergleichen auf sporttreibende Vereine und Organisationen übertragen.

  • Sportstätten an Sportvereine verpachten, Benutzungsentgelte erheben und ggf. mit Sportförderungsmitteln verrechnen.

  • Bei Sportleitplänen an der unteren Bedarfsgrenze ansetzen.

  • Bau- und Ausstattungsstandards bei eigenen Sportstätten bereits in der Planphase überprüfen, ggf. zwecks Einsparungen reduzieren.

  • Durch bessere Vermarktung von Sportanlagen Einnahmen für den Kommunal-haushalt realisieren.

  • Für Bau und Betrieb von Sportanlagen und -einrichtungen grundsätzlich Initiative von Vereinen wecken und fördern. Schuldendiensthilfen an Vereine sind unter Umständen effektiver als die Schaffung von Sporteinrichtungen durch die Kommune.

  • Betriebskosten und Folgelasten im Vorfeld der Entscheidung über Sportstätten-bauförderung ermitteln und analysieren.

  • Bei der Stiftung von Preisen und Pokalen für sportliche Wettbewerbe äußerste Zurückhaltung üben.

  • Einsatz der kommunalen Platz- und Hallenwarte kritisch überprüfen.

  • Schlüsselgewalt so weit wie möglich auf Sportvereine übertragen.

  • Geldwerte Sachleistungen an Sportvereine überprüfen.

  • Finanzielle Förderungen von Baumaßnahmen auf vereinseigenen Grundstücken zu Gunsten der Kommune dinglich absichern lassen.

  • Mindestzahl von Sportlern für den Betrieb von Flutlichtanlagen festlegen bzw.  erhöhen. Unvermutete Überprüfungen vornehmen.

  • Benutzungsgebühren bzw. Mieten bei zurzeit noch kostenloser oder verbilligter Nutzung kommunaler Sportstätten einführen bzw. anheben.

  • Kosten bzw. Zuschussbedarf der kommunalen Frei- und Hallenbäder ermitteln, im Zeitablauf beobachten und Werte mit denen anderer Gemeinden vergleichen.

  • Energieeinsparung in den Bädern (z.B. durch Absenkung der Wassertemperatur) anstreben. Öffnungszeiten der Bäder dem Bedarf anpassen. Betrieb von Solarien, Sauna, Fußpflegeeinrichtungen u.Ä. an private Unternehmen verpachten.

  • Hallenbäder in den Sommermonaten zeitweise für den Badebetrieb schließen.

  • Vergabe medizinischer und sonstiger Einrichtungen in den Bädern an Dritte überprüfen.

  • Engagierte Bürger und Schwimmvereine an passender Stelle in den Betrieb der Frei- und Hallenbäder integrieren, um Kosten zu senken.

  • Übertragung des Frei- oder Hallenbades auf gemeinnützige oder sonstige private Gesellschaften und Vereine prüfen.

  • Höhere Eintrittspreise sowie Verringerung von Eintrittsermäßigungen prüfen.

  • Transparenz der Kostenentwicklung bei Übertragung der Bäder auf kommunale Stadtwerke in privater Rechtsform sicherstellen.

  • Personalausstattung im Sport- und Bäderamt verringern.

  • Veränderungen in der Sportentwicklung, Über- und Unterbelegungen von Spor-teinrichtungen erfassen und bei der Sportentwicklungsplanung berücksichtigen.



 
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