Bund der Steuerzahler BdSt Brandenburg
  Stoppt die Staatsverschuldung    Heimliche Steuern b - z    Regierungs- und Verwaltungsreform    Sparen in der Kommune    Schriftenreihe 

Spartipps für Kommunen DruckversionDruckversion
Gemeindliches Grund- und Sondervermögen
  • Miet- und Pachtpreise sowie Erbbauzinsen des gemeindlichen Grundvermögens überprüfen.

  • Werbeflächen in Sport- oder Mehrzweckhallen vermieten.

  • Liegenschaften zum Marktpreis veräußern, wenn sie nicht aktuell oder nicht in naher Zukunft zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben benötigt werden.

  • Veräußerungserlöse zur Schuldentilgung einsetzen, um dauerhafte Entlastungen durch geringere Zinsaufwendungen zu realisieren.

  • Vorhandenen Wohnungsbestand im Eigentum der Gemeinde auflisten und auf Veräußerungsmöglichkeiten überprüfen.

  • Bei Vermietung an kommunale Bedienstete ortsübliche Mieten einfordern.

  • Aktives Gebäudemanagement anstreben, das die bislang oft über mehrere Ämter verstreuten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die gemeindlichen Gebäude zusammenfasst und die ökonomische Nutzung des Immobilienbesitzes in den Vordergrund rückt.

  • Energierelevante Daten über die gemeindlichen Gebäude an einer zentralen Stelle innerhalb der Verwaltung erheben und führen, um über ein effektives Energiecontrolling Energiekosten nachhaltig zu senken.

  • „Sale-and-lease-back-Verfahren” kritisch hinterfragen, inwieweit Belastungen lediglich in die Zukunft verschoben werden und über diesen Weg quasi durch die Hintertür die Verschuldung der Gemeinde geschönt wird.

  • Veräußerung und Verpachtung von Grundstücken grundsätzlich öffentlich ausschreiben. Ggf. unter mehreren Interessenten versteigern.

  • Pachtzinsen für Kleingärten und Grabeland überprüfen. Ggf. anheben.

  • Reinigungsstandards und -rhythmen überprüfen. Schul- und Bürogebäude höchstens alle zwei Tage, Glasflächen höchstens halbjährlich reinigen.

  • Leistungsvorgaben für eigene Reinigungskräfte überprüfen.

  • Kostensenkungen durch Einsatz von leistungsfähigen Reinigungsmaschinen, insbesondere in großflächigen Räumen wie z.B. Veranstaltungssälen oder Turnhallen, anstreben.

  • Privatisierung der Gebäudereinigung, ggf. Zug um Zug, anstreben, wenn Haus-haltsentlastungen dadurch erreicht werden können.

  • Deckelung der von der Gemeinde abzudeckenden Betriebsverluste wirtschaftlicher Unternehmen.

  • Verkauf von Anteilen wirtschaftlicher Unternehmen, um durch die Verwendung der Veräußerungserlöse zur Schuldentilgung die laufenden Zinsbelastungen zu verringern.

  • Rücklagen der eigenen Gesellschaften überprüfen, ggf. Umwandlung in verzinsliches Eigenkapital erwägen.

  • Holzeinschlag im gemeindlichen/städtischen Forst verstärkt an Dritte vergeben.



 
zurück