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Miet- und Pachtpreise sowie Erbbauzinsen des gemeindlichen Grundvermögens überprüfen.
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Werbeflächen in Sport- oder Mehrzweckhallen vermieten.
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Liegenschaften zum Marktpreis veräußern, wenn sie nicht aktuell oder nicht in naher Zukunft zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben benötigt werden.
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Veräußerungserlöse zur Schuldentilgung einsetzen, um dauerhafte Entlastungen durch geringere Zinsaufwendungen zu realisieren.
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Vorhandenen Wohnungsbestand im Eigentum der Gemeinde auflisten und auf Veräußerungsmöglichkeiten überprüfen.
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Bei Vermietung an kommunale Bedienstete ortsübliche Mieten einfordern.
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Aktives Gebäudemanagement anstreben, das die bislang oft über mehrere Ämter verstreuten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die gemeindlichen Gebäude zusammenfasst und die ökonomische Nutzung des Immobilienbesitzes in den Vordergrund rückt.
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Energierelevante Daten über die gemeindlichen Gebäude an einer zentralen Stelle innerhalb der Verwaltung erheben und führen, um über ein effektives Energiecontrolling Energiekosten nachhaltig zu senken.
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„Sale-and-lease-back-Verfahren” kritisch hinterfragen, inwieweit Belastungen lediglich in die Zukunft verschoben werden und über diesen Weg quasi durch die Hintertür die Verschuldung der Gemeinde geschönt wird.
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Veräußerung und Verpachtung von Grundstücken grundsätzlich öffentlich ausschreiben. Ggf. unter mehreren Interessenten versteigern.
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Pachtzinsen für Kleingärten und Grabeland überprüfen. Ggf. anheben.
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Reinigungsstandards und -rhythmen überprüfen. Schul- und Bürogebäude höchstens alle zwei Tage, Glasflächen höchstens halbjährlich reinigen.
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Leistungsvorgaben für eigene Reinigungskräfte überprüfen.
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Kostensenkungen durch Einsatz von leistungsfähigen Reinigungsmaschinen, insbesondere in großflächigen Räumen wie z.B. Veranstaltungssälen oder Turnhallen, anstreben.
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Privatisierung der Gebäudereinigung, ggf. Zug um Zug, anstreben, wenn Haus-haltsentlastungen dadurch erreicht werden können.
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Deckelung der von der Gemeinde abzudeckenden Betriebsverluste wirtschaftlicher Unternehmen.
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Verkauf von Anteilen wirtschaftlicher Unternehmen, um durch die Verwendung der Veräußerungserlöse zur Schuldentilgung die laufenden Zinsbelastungen zu verringern.
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Rücklagen der eigenen Gesellschaften überprüfen, ggf. Umwandlung in verzinsliches Eigenkapital erwägen.
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Holzeinschlag im gemeindlichen/städtischen Forst verstärkt an Dritte vergeben.