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Obwohl Friedhöfe insbesondere in den Städten als Ort der Ruhe und Besinnung einen beachtlichen Erholungswert haben, sollte der Pflegeaufwand durch sog. ”naturnahe Be-grünung” begrenzt werden.
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Grünflächenpflege anhand eines Kostenvergleichs mit Privatanbietern auf Wirtschaft-lichkeit überprüfen und ggf. Schritt für Schritt auf Betriebe des Garten- und Land-schaftsbaus übertragen.
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Aufgaben bzw. Arbeitsvorgänge, die eine kontinuierliche Kapazität (Mitarbeiter, Maschinen) bei nur geringer Auslastung erfordern (z.B. Baumpflege mit Hubstei-gern), auf Private übertragen.
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Grabpflegearbeiten generell auf private Anbieter übertragen.
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Auf kommunale Friedhofsgärtnereien, insbesondere in Städten verzichten, weil diese in der Regel nicht kostendeckend arbeiten können.
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Wirtschaftlichkeit der Bestattungsaufgaben innerhalb des Friedhofs ständig überprüfen. Herrichten des Grabes oder Leichenbeförderungen innerhalb des Friedhofs ggf. privaten Bestattungsunternehmen übertragen.
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Vor Erweiterung des Friedhofs prüfen, ob sich Rahmenanlagen und Wegeflächen zu Gunsten von Grabflächen verwenden lassen und ungepflegte Wahlgrabstätten konse-quent eingezogen und deren bald mögliche Wiedernutzung nach Ablauf der Ruhefrist erreicht werden kann.
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Städtische Gärtnereien auf ihre Wirtschaftlichkeit hin prüfen.
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Pflegeintensive Grün- und Parkanlagen umgestalten (extensivieren).
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Pflege von kleineren Grünflächen (Straßengrün oder von Pflanzkübeln) auf Anlieger in Form von Patenschaften übertragen.
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Bei Gehölzflächen radikalen Winterschnitt durchführen.
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Wegenetzvermessung im Außenbereich zum Praxisprojekt der Fachhochschule ma-chen.