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Die Ausstattung und Ausrüstung der Feuerwehr sollte nicht darüber hinausgehen, was zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.
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Die Feuerwehrorganisation im Hinblick auf die bestmögliche Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben überprüfen.
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Generell Ersatz der Kosten für Feuerwehreinsätze im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verlangen. Weitergehende Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenbereiche hinausgehen, sollten kostendeckend erbracht werden.
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Bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Ausrüstung Preisnachlässe durch gemeinschaftlichen Einkauf realisieren.
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Auf Sonderanfertigungen bei der Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehren verzichten.
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Neu- und Ersatzinvestitionen am unbedingt notwendigen Bedarf orientieren.
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Zentrale Wartung der Einrichtungen des Brandschutzes nutzen oder schaffen.
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Laufende Kosten des Feuerschutzes bezogen auf die Einwohnerzahl der Gemeinde ermitteln, mit vorangegangenen Zeiträumen und den Werten aus anderen, ähnlichen Gemeinden vergleichen. Beim interkommunalen Vergleich Kosten des Feuerschutzes ggf. zusätzlich auf die Gemeindefläche beziehen, um unterschiedliche flächenmäßige Ausdehnungen des Gemeindegebietes entsprechend zu berücksichtigen.
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Kooperationen im Feuerlöschwesen mit benachbarten Gemeinden anstreben. Prestigedenken abbauen. Nicht jeder Ortsteil braucht beispielsweise ein eigenes Feuerwehrgerätehaus.
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Vor Errichtung von Schulungsräumen der Freiwilligen Feuerwehr Mitbenutzung bereits bestehender Räumlichkeiten der Gemeinde prüfen.
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Eigenleistungen, z.B. bei Umbaumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern, einfordern.