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Auf Umweltbürokratie verzichten. Umweltschutzbelange in den Fachämtern (z.B. Tiefbau-, Planungs-, Grünflächenämter bzw. in Eigenbetrieben) berücksichtigen.
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Dezentrale Abwasserkläranlagen dem Anschluss von Streusiedlungen oder kleinen Ortsteilen an die zentrale Kläranlage vorziehen.
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Kanalreinigung und Schlammabfuhr privatisieren.
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Betriebskosten der Abwasserbeseitigung durch Vergleich relevanter Kostenkennziffern (z.B. Personal- oder Energiekosten je abgerechneten Kubikmeter) auf Schwachstellen überprüfen.
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Privatisierung des Betriebs der Abwasserklärung und der Unterhaltung des Kanalnetzes prüfen.
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Im Falle der Veräußerung von Abwasseranlagen die Erlöse unbedingt zur Schul-dentilgung einsetzen, um über die Verringerung der Zinsbelastung eine dauerhafte Haushaltsentlastung zu erreichen.
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Die Organisationsform „Eigenbetrieb” bei der Abwasserbeseitigung bedeutet für sich gesehen noch keine verbesserte Wirtschaftlichkeit. Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe deshalb stets kritisch prüfen. Zusammenarbeit mit anderen Kommunen im Bereich der Abwasserbeseitigung anstreben, z.B. durch gemeinsamen Bereitschaftsdienst, zentrale Überwachung, gemeinsame Ausschreibungen, etc. Weitergehende Kooperation wie z.B. die Gründung eines Abwasserzweckver-bandes, prüfen.
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Beim Bau von Abwasser-Reinigungsanlagen zumindest die Planung von einem unabhängigen Sachkundigen überprüfen lassen. Im Stadium der Planung sind die Chancen der Kosteneinsparung am höchsten.
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Splittung der Abwassergebühren in solche für Schmutz- und Niederschlagswasser nur bei vertretbarem Verwaltungsaufwand durchführen.
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Im Abfallbereich auf sog. „Kompost-Kontrolleure” zur Überwachung der ordnungsgemäßen Kompostierung von Bioabfällen auf den Grundstücken verzichten.
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Abfallwirtschaftskonzepte den sinkenden Abfallmengen anpassen.
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Überkapazitäten durch realistische sowie Stadt- und Kreisgrenzen überschreitende Planung vermeiden. Gegebenenfalls auch über die Landesgrenze hinaus.
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Betriebskostenkennziffern der kommunalen Abfallwirtschaft ermitteln und mit privaten Entsorgungskonzepten und -angeboten sowie mit anderen kommunalen Betrieben vergleichen. Privatwirtschaftliche Lösungen im Abfallbereich anstreben, wenn sie sich nach einem wettbewerblichen Verfahren als wirtschaftlichste und zweckmäßigste Organisationsform erweist.
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Quersubventionierungen zwischen verschiedenen Sparten (Rest-, Bioabfall, Alt-papier, etc.) unterbinden.
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In den Abfallgebührensatzungen der Abfallvermeidung und Eigenkompostierung durch entsprechende Gebührenstaffelungen bzw. Größe der Müllgefäße entsprechende Anreize geben.
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Selbstanlieferung von Sperrmüll durch die Haushalte ermöglichen, bzw. gebüh-renentlastend gestalten.