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Spar-Tipps für Kommunen DruckversionDruckversion
Bau- und Verkehrswesen
  • Auf Straßenrückbau verzichten.

  • Bau- und Ausstattungsstandards der Straßen verringern.

  • Straßenausbauprogramme unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung sowie von Entwicklungen örtlicher oder regionaler Art kritisch überprüfen und regelmäßig aktualisieren.

  • Bei Straßenbaumaßnahmen private Ingenieurbüros in die Bau- und Erschließungs-planung einbeziehen, wenn es sich „rechnet“.

  • Straßenunterhaltungsarbeiten generell privaten Unternehmen übertragen.

  • Bauhöfe und Fuhrparks sollten nur den Umfang von Hilfsbetrieben haben.

  • Fuhrpark verringern, Angebote von Privaten nutzen, gegebenenfalls mit Nachbar-gemeinden kooperieren.

  • Straßenbeleuchtung einschränken und Wartungskosten, z.B. durch Einbezie-hung neuer Dienstleister im Ausschreibungsverfahren, senken.

  • Anzahl der Gutachten, Planentwürfe und Wettbewerbe kritisch überprüfen und auf das unumgängliche Mindestmaß zurückführen.

  • Bei Ausstellungen, der Anfertigung von Vervielfältigungen von Plänen, von Modellen und bildnerischen Darstellungen Kostensenkungen durch bescheidenere Aus-führungen erzielen.

  • Durch Neuordnung und Anpassung der Hoch- und Tiefbauverwaltung an rück-läufigen Auftragsbestand Verwaltungskosten zurückführen.

  • Nebentätigkeiten kommunaler Bediensteter im Bereich des Bau- und Verkehrs-wesens nur in Ausnahmefällen genehmigen. Auf konsequente Abführung von Entgelten für die Nutzung kommunaler Ausstattungen dringen.

  • Private Erschließungsträger bei der Erschließung neuer Baugebiete vermehrt einschalten. Mit der Durchführung freiwilliger Umlegungen gezielt private Fach-leute bzw. Gesellschaften beauftragen.

  • Die Vorhaltung eines eigenen städtischen Vermessungsamtes überprüfen. Auf private Vermessungsingenieure oder gegebenenfalls auf staatliche Vermessungs-ämter zurückgreifen.

  • Bürger im Rahmen von Stadtteilgesprächen und Bürgerversammlungen rechtzeitig in kommunale Bau- und Verkehrsprojekte einbeziehen. Kostenaufwendiger, aufklären-der Schriftwechsel oder Einzelgespräche bzw. Rechtsbehelfsverfahren können dadurch in der Regel vermieden oder wesentlich verringert wer-den. Dies gilt insbesondere im Zuge von Beitragsfinanzierungen der Baumaßnahmen durch die Anlieger.

  • Straßenreinigung auf Rationalisierungsmöglichkeiten überprüfen. Damit werden nicht nur die Gebühren in Schach gehalten, sondern auch die Gemeindekasse geschont, weil daraus ein Teil der Kosten (öffentlicher Anteil) finanziert wird.

  • Kosten der Straßenreinigung in kommunaler Regie regelmäßig mit Angeboten privater Unternehmen vergleichen. Ggf. Zug um Zug auf private Anbieter übertragen.

  • Leistungen für den Winterdienst öffentlich ausschreiben.

  • Winterdienst nach Dringlichkeitsplan durchführen. Örtlichen Landwirten oder geeig-neten Gewerbebetrieben ggf. Teilaufgaben des Winterdienstes übertragen.

  • Einsatz von Streu- oder Auftausalz auf Gefahrenpunkte beschränken.

  • Vor der Aufstellung von Parkuhren Notwendigkeit und Wirksamkeit genau überprüfen.

  • Parkhäuser und Tiefgaragen möglichst in private Hände übergeben. Notwendigkeit der kommunalen Mehrheitsbeteiligung an Parkhaus-Gesellschaften prüfen, ggf. An-teile veräußern und Veräußerungserlöse zur Schuldentilgung einsetzen.

  • Kommunale Zuschüsse zum Bau von Sozialwohnungen, ggf. durch kommunale Wohnungsbaugesellschaften, kritisch hinterfragen. Angestrebte Mietenverbilligung für einkommensschwache Haushalte wird oft teuer erkauft.

  • Bebauungspläne unter Vermeidung von Planungsschäden ändern, wenn der ur-sprüngliche Bedarf nicht mehr gegeben ist, oder sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben.

  • Die Bauleitplanung (z.B. Flächennutzungs- und Bebauungspläne) angebotsorientiert konzipieren, da sehr lange Vorlaufzeiten benötigt werden. Dagegen sollte die Erschließung erst dann erfolgen, wenn eine hinreichende Zahl von künftigen Nutzern sowie deren Ansprüche feststehen. Brandenburg.



 
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