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Auf Straßenrückbau verzichten.
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Bau- und Ausstattungsstandards der Straßen verringern.
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Straßenausbauprogramme unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung sowie von Entwicklungen örtlicher oder regionaler Art kritisch überprüfen und regelmäßig aktualisieren.
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Bei Straßenbaumaßnahmen private Ingenieurbüros in die Bau- und Erschließungs-planung einbeziehen, wenn es sich „rechnet“.
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Straßenunterhaltungsarbeiten generell privaten Unternehmen übertragen.
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Bauhöfe und Fuhrparks sollten nur den Umfang von Hilfsbetrieben haben.
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Fuhrpark verringern, Angebote von Privaten nutzen, gegebenenfalls mit Nachbar-gemeinden kooperieren.
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Straßenbeleuchtung einschränken und Wartungskosten, z.B. durch Einbezie-hung neuer Dienstleister im Ausschreibungsverfahren, senken.
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Anzahl der Gutachten, Planentwürfe und Wettbewerbe kritisch überprüfen und auf das unumgängliche Mindestmaß zurückführen.
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Bei Ausstellungen, der Anfertigung von Vervielfältigungen von Plänen, von Modellen und bildnerischen Darstellungen Kostensenkungen durch bescheidenere Aus-führungen erzielen.
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Durch Neuordnung und Anpassung der Hoch- und Tiefbauverwaltung an rück-läufigen Auftragsbestand Verwaltungskosten zurückführen.
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Nebentätigkeiten kommunaler Bediensteter im Bereich des Bau- und Verkehrs-wesens nur in Ausnahmefällen genehmigen. Auf konsequente Abführung von Entgelten für die Nutzung kommunaler Ausstattungen dringen.
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Private Erschließungsträger bei der Erschließung neuer Baugebiete vermehrt einschalten. Mit der Durchführung freiwilliger Umlegungen gezielt private Fach-leute bzw. Gesellschaften beauftragen.
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Die Vorhaltung eines eigenen städtischen Vermessungsamtes überprüfen. Auf private Vermessungsingenieure oder gegebenenfalls auf staatliche Vermessungs-ämter zurückgreifen.
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Bürger im Rahmen von Stadtteilgesprächen und Bürgerversammlungen rechtzeitig in kommunale Bau- und Verkehrsprojekte einbeziehen. Kostenaufwendiger, aufklären-der Schriftwechsel oder Einzelgespräche bzw. Rechtsbehelfsverfahren können dadurch in der Regel vermieden oder wesentlich verringert wer-den. Dies gilt insbesondere im Zuge von Beitragsfinanzierungen der Baumaßnahmen durch die Anlieger.
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Straßenreinigung auf Rationalisierungsmöglichkeiten überprüfen. Damit werden nicht nur die Gebühren in Schach gehalten, sondern auch die Gemeindekasse geschont, weil daraus ein Teil der Kosten (öffentlicher Anteil) finanziert wird.
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Kosten der Straßenreinigung in kommunaler Regie regelmäßig mit Angeboten privater Unternehmen vergleichen. Ggf. Zug um Zug auf private Anbieter übertragen.
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Leistungen für den Winterdienst öffentlich ausschreiben.
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Winterdienst nach Dringlichkeitsplan durchführen. Örtlichen Landwirten oder geeig-neten Gewerbebetrieben ggf. Teilaufgaben des Winterdienstes übertragen.
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Einsatz von Streu- oder Auftausalz auf Gefahrenpunkte beschränken.
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Vor der Aufstellung von Parkuhren Notwendigkeit und Wirksamkeit genau überprüfen.
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Parkhäuser und Tiefgaragen möglichst in private Hände übergeben. Notwendigkeit der kommunalen Mehrheitsbeteiligung an Parkhaus-Gesellschaften prüfen, ggf. An-teile veräußern und Veräußerungserlöse zur Schuldentilgung einsetzen.
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Kommunale Zuschüsse zum Bau von Sozialwohnungen, ggf. durch kommunale Wohnungsbaugesellschaften, kritisch hinterfragen. Angestrebte Mietenverbilligung für einkommensschwache Haushalte wird oft teuer erkauft.
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Bebauungspläne unter Vermeidung von Planungsschäden ändern, wenn der ur-sprüngliche Bedarf nicht mehr gegeben ist, oder sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben.
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Die Bauleitplanung (z.B. Flächennutzungs- und Bebauungspläne) angebotsorientiert konzipieren, da sehr lange Vorlaufzeiten benötigt werden. Dagegen sollte die Erschließung erst dann erfolgen, wenn eine hinreichende Zahl von künftigen Nutzern sowie deren Ansprüche feststehen. Brandenburg.