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Spartipps für Kommunen DruckversionDruckversion
Zentrale Verwaltung
  • Zusammenfassung von Ämtern und Dienststellen prüfen. Mit Verschlankung der Verwaltung an der Spitze beginnen.

  • Personalausstattung der sog. Querschnittsämter wie Haupt-, Personal-, Presse- und Kämmereiamt besonders kritisch prüfen. Einsparungen sind im Wege der dezentralen Ressourcennutzung und höheren Eigenverantwortlichkeit der Fachämter möglich.

  • Größe von Stellenanzeigen in örtlichen und überörtlichen Zeitungen der gesuchten Position entsprechend auf das erforderliche Maß beschränken.

  • Bei Anzeigen oder Ausschreibungen auf Symbole, Logos und Embleme, welche die Größe der Anzeige beeinflussen, aus Kostengründen verzichten.

  • Auf weit reichende Selbstdarstellung der Gemeinde/Stadt in der Anzeige verzichten.

  • Betriebsausflug nach Möglichkeit erst in der zweiten Tageshälfte beginnen, andernfalls auf weit gehend arbeitsfreien Samstag ausweichen.

  • Feierlichkeiten bei Mitarbeiter-Geburtstagen generell erst ab 16.00 Uhr gestatten.

  • Dienstbefreiungen für „Geburtstagskinder” streichen.

  • Betriebsfeiern sowie Pensionärs- und Jubilarfeiern zusammenfassen und grundsätzlich erst am Nachmittag beginnen lassen.

  • Dienstbefreiungen für den Einsatz von städtischen bzw. Gemeindebediensteten im Wahllokal wegen ungerechtfertigter Bevorzugung gegenüber Wahlhelfern aus der Privatwirtschaft streichen.

  • Notwendigkeit von Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiter überprüfen.

  • Verfügungs- und Repräsentationsmittel kritisch überprüfen und ggf. absenken.

  • Auf eine ständige Mikroverfilmung verzichten, Kostenentlastung durch Fremdvergabe anstreben.

  • Verteiler für Zeitungen/Zeitschriften überprüfen und den Bezug der Printmedien so weit wie möglich beschränken.

  • Mit „amtlichen Bekanntmachungen” sparsam umgehen. Veröffentlichungen auf das im gesetzlichen Rahmen notwendige Maß begrenzen.

  • Im Beschaffungswesen Organisationsformen anstreben, die Beschaffungen ver-einheitlichen und über Sammelbestellungen Preisnachlässe erwirken.

  • Das Sortiment der Büroartikel reduzieren und damit die Gesamtlagerhaltung auf ein Minimum begrenzen.

  • Einhaltung der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit von Zeit zu Zeit überprüfen. Wirkungsvolle Zeiterfassungssysteme ggf. installieren, wo bislang noch nicht geschehen.

  • Telefonkosten senken durch die Nutzung der jeweils günstigsten Anbieter.

  • Privatveranlasste Telefonate der Mitarbeiter konsequent abrechnen. Technische Möglichkeiten verwaltungsvereinfachend hierfür nutzen.

  • Fachliteratur in allen Bereichen der Verwaltung auf tatsächliche Notwendigkeit überprüfen. Eventuell Bestand erfassen, um ämterübergreifende Nutzung zu er-möglichen.

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in einer Stelle/in einem Amt konzentrieren. Auf zusätzliche Pressebeauftragte in einzelnen Dezernaten oder Ämtern verzichten.

  • Externe Gutachten nur äußerst zurückhaltend vergeben. Grundsätzlich bedenken, dass der politische Wille zur Umsetzung der Gutachtervorschläge gegeben sein muss. Andernfalls teure ”Alibifunktion” der Gutachten.

  • Wirtschaftlichkeit eigener Kantinen regelmäßig überprüfen und ggf. Verpachtung in Erwägung ziehen.

  • Zuschüsse an weitere Sozialeinrichtungen bzw. -maßnahmen für Bedienstete durch höhere Eigenbeteiligungen der Nutzer senken.

  • Städte- und Gemeindepartnerschaften so weit wie möglich in die Obhut von Pri-vatinitiativen und Freundeskreisen übertragen.

  • Neue Gemeinde- bzw. Städtepartnerschaften nur eingehen, wenn ein lebhafter Austausch zwischen den jeweiligen Bürgern bzw. Vereinen und Verbänden dauerhaft auch ohne Zuschüsse aus der Gemeinde- bzw. Stadtkasse möglich ist.

  • Zahl der Dienstwagen verringern.

  • Ausstattung und Größe der Dienstwagen hinterfragen. Auf preiswertere Modelle umsteigen.

  • Bei längeren Dienstreisen grundsätzlich öffentlichen Verkehrsmitteln den Vorrang einräumen.

  • Dienstfahrten mit Privat-Pkw gegen Kostenerstattung den Vorrang vor gemeindlichem Fuhrpark einräumen.

  • Sämtliche Wartungsverträge von Zeit zu Zeit hinsichtlich ihrer Notwendigkeit überprüfen. Ist der alte Anhänger aus dem Bauhof, der seit Jahren nicht mehr genutzt wird, nach wie vor vollkaskoversichert?

  • Bei der Anschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter die Prüfung von Alternativen generell vorsehen. Vor der Beschaffung von Kopiergeräten, Computern oder auch Faxgeräten insbesondere überprüfen, ob Kauf, Miete oder Leasing die wirtschaftlichste Vertragsart ist. Oft können im Rahmen eines Mietvertrages mögliche Kaufoptionen, wenn sie sich als günstig erweisen, wahrgenommen werden.

  • Mitteilungsblätter in Gemeinden oder Stadtteilen ohne kommunale Zuschüsse si-cherstellen. Für Druck- und Vertrieb dieser Mitteilungsblätter Private einschalten, welche die Kosten für Herstellung und Verteilung durch Anzeigen und Inserate hereinspielen.

  • Gemeindliche Mitteilungsblätter nicht als Konkurrenz zur Tageszeitung betrachten und entsprechend aufwendig gestalten. Rathäuser sollten im übrigen nicht zur Redaktionssälen umfunktioniert werden.

  • Genehmigte Nebentätigkeiten der Bediensteten auf Ausnahmefälle beschränken. Nebentätigkeiten während der Dienstzeit und mit Einrichtungen und Mitteln der Dienststelle streng untersagen.

  • Bürgerbüros nur bei nachgewiesener Kostenneutralität, d.h. mindestens gleich hoher Einsparungen an anderer Stelle der Verwaltung, einrichten.

  • Zahl der Verwaltungsstellen verringern.

  • Die Einnahmen in der Haushalts- und Finanzplanung nicht zu optimistisch schätzen. Sich auf die sichere Seite rechnen.

  • Bei Kreditaufnahmen verbindliche Tilgung in festen Sätzen in der Finanzplanung vorsehen.

  • Vor jeder Kreditaufnahme (auch überörtliche) Angebote von mehreren Kreditinstituten oder Finanzdienstleistern einholen. Ortsansässigen Instituten nur bei gleichen oder besseren Zinskonditionen den Vorzug geben.

  • Um unverzüglich auf den Markt reagieren zu können, Entscheidungskompetenzen zur Kreditaufnahme intern möglichst zentralisieren (Finanzmanagement in einer Hand).

  • Vorhandene Geldbestände der Kommune nicht längere Zeit zinslos auf dem Girokonto belassen. Sichere kurzfristige Geldanlagen (Tagesgeld, Festgeld) nutzen, dabei Verzinsung und Möglichkeiten für Geldanlagen am Kreditmarkt vergleichen.

  • Kreditähnliche Rechtsgeschäfte, wie z.B. Leasingverträge, mit spitzem Bleistift rechnen. Vor- und Nachteile gegenüber dem Kommunalkredit abwägen.

  • Regelmäßige Zwischenberichte über den Stand der Haushalts- und Finanzwirtschaft über den Haushaltsvollzug verlangen.

  • Generell Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor der Entscheidung über Ausgaben von erheblicher Bedeutung verlangen.

  • Berechnung der Folgekostenbelastung (Personal-, Sachkosten, kalkulatorische Kosten) überprüfen.

  • Zahlstellen der Stadt- oder Gemeindekassen vor Ort auf ihre Notwendigkeit überprüfen.

  • Bei Vergabe von Lieferungen und Leistungen, auch kleineren Umfangs, öffentliche Ausschreibung veranlassen. Anschlussaufträge, die einen Anbietervergleich nicht zulassen, vermeiden. Verdingungsordnungen für Bauleistun-gen (VOB), für Leistungen (VOL) sowie für freiberufliche Leistungen (VOF) gewissenhaft anwenden.

  • Postverteilung durch eigenen Botendienst überprüfen. Ggf. Vergabe dieser Dienstleistung an private Kurierdienste.

  • Berichtswesen innerhalb der Verwaltung auf das unbedingt Notwendige beschränken. Ein aufgeblähtes Berichtswesen von den Fachämtern zur zentralen Verwaltung bindet unnötig Verwaltungskräfte.

  • Hauptamts-, Personalamts- oder Kämmereimitarbeiter in anderen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen hospitieren lassen, um neue Verfahrensabläufe oder schlanke Verwaltungsstrukturen kennenzulernen und ggf. in der eigenen Verwaltung umzusetzen.

  • Stellenwert des gemeindlichen Mitarbeiter-Vorschlagwesens erhöhen. Finanzielle Anreize für umgesetzte Kosteneinsparungen auf Grund von Mitarbeitervorschlägen schaffen.

  • Moderne Kommunikationsmittel (Fax, E-Mail, Internet) bei Erstellung, Versand und Verwaltung von Einladungen, Vorlagen, sonstigen gemeindlichen Druckstücken (wie z.B. Protokolle, etc.) konsequent nutzen.



 
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