Bund der Steuerzahler BdSt Brandenburg
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Spartipps für Kommunen DruckversionDruckversion
Stadt- und Gemeindeentwicklung, Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr
  • Moderate Steuerpolitik, insbesondere bei der Gewerbesteuer, sowie maßvolle Gebührensätze im Ver- und Entsorgungsbereich als wichtige Maßnahme der Wirtschaftsförderung betrachten.

  • Wirtschaftsförderung vorrangig als indirekte, d.h. prinzipiell vielen oder allen Un-ternehmen der Kommune offen stehende Maßnahmen begreifen. Die Förderung eines Unternehmens stellt immer zugleich eine Diskriminierung der nicht geförderten Unternehmen dar.

  • Ansiedlungswerbung auf jene Bereiche konzentrieren, in denen die Erfolgsaussichten entsprechend den Ausgangsbedingungen in der Kommune und der Region am größten sind.

  • Vorausschauende Liegenschaftspolitik (An- und Verkauf von Flächen, Erschließung) betreiben. Bodenbevorratung in regelmäßigen Abständen kritisch überprüfen.

  • Vergabe von externen Gutachten zur Erarbeitung der wirtschaftlichen Stärken und Schwächen der Kommune sorgfältig prüfen. Kriterien zur Bewertung der Kommune als Gewerbestandort können eigene Bedienstete i.d.R. selbst liefern.

  • Initiativen zur Gewerbe- und Wirtschaftsförderung wie z.B. Weihnachtsbeleuchtung, Märkte, gewerbliche Ausstellungen und dergleichen dem Einzelhandel, Gewerbebetrieben, Werbegemeinschaften etc. übertragen.

  • Fremdenverkehrsrelevante Mitgliedschaften in Verbänden und Organisationen auf unbedingte Notwendigkeit hin überprüfen.

  • Aufgaben kommunaler Verkehrsämter auf private Träger (z.B. Verkehrsvereine) übertragen.

  • Kooperation mit anderen Fremdenverkehrsgemeinden ausbauen. Gemeinsame Werbestrategien und gegenseitige Abstimmungen dienen der Region mehr als jeweils gemeindeeigene Strategien.

  • Heimat- oder Fremdenverkehrsvereine mit der Beschilderung der Wanderwege beauftragen.

  • Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Fremdenverkehrseinrichtungen privatisieren, wenn Kostenvorteile gegenüber gemeindlicher Trägerschaft bestehen.

  • Leistungen im Bereich der Orts- und Regionalplanung objektbezogen an Dritte vergeben. Alternativen, die das Kostenvolumen bei einzelnen Planungsmaßnahmen verringern, grundsätzlich einbeziehen.

  • Bei Orts- und Regionalplanung ggf. auf Vorarbeiten anderer Kommunen zurückgreifen.



 
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