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Sozialhilfeausgaben pro Hilfeempfänger ermitteln, Werte mit vorangegangenen Zeiträumen und aus größengleichen Gemeinden vergleichen. Ggf. Unterteilung in laufende Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen vornehmen.
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Bei einmaligen Leistungen an nicht laufende Hilfeempfänger strenge Maßstäbe anlegen.
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Sozialleistungen, die nicht auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, wie z.B. Einrichtungen und Veranstaltungen der Altenhilfe, Familien- und Sozialpässe, Begleitungspauschalen, Behinderten-Fahrdienste, Förderung von Sozialstationen, etc. überprüfen.
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Maßnahmen und Hilfestellungen im Rahmen der Programme „Arbeit statt Sozialhilfe” verstärken. Umfassende Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu Arbeitsleistungen und Leistungskürzungen bei Arbeitsunwilligkeit prüfen.
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Alle Möglichkeiten der Kostenerstattung durch Dritte und Heranziehung Unter-haltspflichtiger ausschöpfen.
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Generell schärfere Maßstäbe bei der Ermessensausübung in der Sozialhilfe anlegen.
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Bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe die erforderlichen Kontrollen und Überprüfungen ergreifen. Der Mangel an Kontrolle in Verdachtsfällen fördert geradezu die Diskriminierung der tatsächlich auf Hilfe angewiesenen Personen.
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Kommunal initiierte und durchgeführte Ferienfreizeiten, Verbänden oder sonstige Institutionen übertragen.
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Zuschüsse für sonstige freie Leistungen in der Sozial- und Jugendhilfe (z.B. Fa-milienerholung, Ferienfreizeiten und Ähnliches) auf wirklich Bedürftige begrenzen. Erhöhung der Eigenbeteiligung prüfen.
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Verwaltungsabläufe im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe straffen.
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Durchschnittlich zu betreuende Fälle im Bereich der Sozial- bzw. Jugendhilfe je Sachbearbeiter ermitteln und mit Werten aus anderen Gemeinden vergleichen.
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Bei den Pflegesätzen in Alten- und Pflegeheimen Kostendeckung anstreben.
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Private Betreiber oder Wohlfahrtsverbände der eigenen Trägerschaft von Alten- und Pflegeheimen ggf. vorziehen, wenn ein Betriebskostenvergleich dies nahe legt.
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Betreutes Wohnen und familienunterstützende (substituierende) Hilfen der Heimunterbringung vorziehen.
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Kostendeckungsgrade von kommunalen Kindertagesstätten ermitteln, mit denen anderer Träger bzw. anderer Gemeinden vergleichen.
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Ermäßigungen bei Kita-Beiträgen (Sozialstaffel) überprüfen.
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Erhöhung der Gruppenstärke in den Kindergärten erwägen.
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Versorgungsgrad und Auslastung der Kindergärten regelmäßig überprüfen.
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Verfügungsstunden der Erzieherinnen bzw. der Kindergartenleitung kritisch hinterfragen.
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Verwaltungsarbeiten in Kindergärten von Fachkräften im Rathaus erledigen lassen. Erzieherinnen ausschließlich zur Betreuung und Erziehung der Kinder einsetzen.
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Eigeninitiative der Eltern für den Zustand und die Ausstattung der Kindergärten fördern. Herrichtung und Betreuung der Außenanlagen des Kindergartens Eltern übertragen.
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Bei Halbtagskindergärten die Einrichtung von Nachmittagsgruppen in Erwägung ziehen. Mit Nachmittagsgruppen ggf. zeitweise Spitzennachfragen abfangen.
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Bau- und Ausstattungsstandards bei Sozial- und Jugendeinrichtungen kritisch hinterfragen. Individuelle, der kommunalen Finanzkraft angepasste Lösungen wählen, so weit gesetzliche Freiräume hierfür bestehen.