Bund der Steuerzahler BdSt Brandenburg
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Regierungs- und Verwaltungsreform DruckversionDruckversion


Seit Jahren gibt das Land Brandenburg zu viel Geld aus. In den vergangenen elf Jahren wurden deshalb 15 Milliarden Euro Schulden aufgehäuft. Diese Hypothek lässt nahezu jeden finanziellen Spielraum verschwinden. Jährlich werden 800 Mio. Euro Zinsen fällig. Experten sind sich einig, dass wegen dieser "finanzpolitisch gefährlichen Schieflage" eine fundamentale Kurskorrektur" notwendig ist.

Angesichts der desaströsen Finanzlage des Landes hilft nur eine Reform von Regierung und Verwaltung des Landes an Haupt und Gliedern. Landesregierung sowie nachgelagerte Behörden und Einrichtungen müssen grundlegend gestrafft und neu strukturiert werden.

Verwaltungsoptimierung und -modernisierung sind keine Alternative sondern ergänzende Notwendigkeit. Ohne dass die Politik ihrer Vorbildfunktion gerecht wird und ganz oben bei sich selbst anfängt und den eigenen Gürtel enger schnallt, geht es nicht.

Regierungs- und Verwaltungsreform ist auch in Brandenburg eine zentrale Zukunftsaufgabe. Das Konzept dafür gibt es bereits. Zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode hat der Bund der Steuerzahler Brandenburg 1999 ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. Es bietet der Politik die Chance, den Reformankündigungen endlich Taten folgen zu lassen.



REGIERUNGS- UND VERWALTUNGSREFORM  (kurzgefasst)

Das Gutachten empfiehlt eine aus sieben Ressorts bestehende Landesregierung nämlich Staatsministerium sowie Innen-, Finanz-, Wirt-schafts- ,Sozial-, Kultur und Umweltminis-terium. Einher gehen müsse der neue Zuschnitt der Ministerien mit einer Überprüfung der internen Organisationsstrukturen und einer Straffung der Abläufe. Darüber hinaus gehe es darum, Verwaltungsaufgaben aus den Minis-terien auf nachgeordnete Behörden zu ver-lagern. In den Ministerien solle regiert und nicht Verwaltungsvollzug betrieben werden.

Einschneidende Veränderungen sieht das Gut-achten auch im Bereich der den Ministerien nachgeordneten Behörden vor. An die Stelle von vielen spezialisierten oberen Landesbehörden sollen sechs Landesoberbehörden treten. Die Landeseinrichtungen und öffentlichen Unter-nehmen seien auf ihren unverzichtbaren Kern zurückzuführen.

Unabdingbar sei eine Konzentration auch im Be-reich der unteren Landesbehörden. Die Leistungs-fähigkeit der bestehenden Einrichtun-gen sei zwar unbestritten, allerdings führe die Spezialisierung der Behörden zu einem erheb-lichen Abstimmungsbedarf. Das Gutachten em-pfiehlt, einen Teil der von den unteren Landes-behörden wahrgenommenen Aufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu verlagern. Darüber hinaus sollten Möglichkeiten zu länder-übergreifenden Kooperationen genutzt werden, etwa im Bereich des Berg- und Eichwesens.

Das Gutachten ist Teil von jetzt insgesamt neun die Bundesländer betreffenden Gutachten. Gut-achter ist Professor Dr. Joachim Jens Hesse, Gründungsdirektor des Europäischen Zentrums für Staatswissenschaften und Staatspraxis und heute Vorsitzender des Beirats des Internatio-nalen Instituts für Staats- und Europawissen-schaften in Berlin.

REGIERUNGS- UND VERWALTUNGSREFORM
IN BRANDENBURG

Gutachten von
Prof. Dr. Joachim Jens Hesse

Zusammenfassung in Thesenform
[pdf 55 kb]




REGIERUNGS- UND VERWALTUNGSREFORM
IN BRANDENBURG
 

Gutachten von
Prof. Dr. Joachim Jens Hesse

Gutachten hier anfordern.
[Schutzgebühr 7,50 Euro]




VERWALTUNGSMODERNISIERUNG
AUS SICHT DER
STEUERZAHLER

II. Kongress zur
Verwaltungsmodernisierung der Landesverwaltung Brandenburg 2003

Vortrag
Angela Mai
BdSt-Vorsitzende Brandenburg
[pdf 46 kb]







 


 



 
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