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Wer kann Mitglied im Bund der Steuerzahler Brandenburg werden? |
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Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sowie sonstige Personenvereinigungen und Handelsgesellschaften werden, die ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Niederlassung im Gebiet des Landes Brandenburg haben. Also: Jeder Steuerzahler kann Mitglied im BdSt werden.
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Wie werde ich Mitglied beim Bund der Steuerzahler? |
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Entweder per Telefon, per Fax/Post oder online.
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Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag pro Jahr? |
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Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 96,- Euro für Unternehmer/Selbständige/Freiberufler – das sind gerade acht Euro pro Monat. Für Arbeitnehmer beträgt der Jahresbeitrag 72,- Euro. Schüler und Studierende (bis zum 27. Lebensjahr) können zum ermäßigten Satz von 36,- Euro pro Jahr beitreten. Senioren (ab dem 67. Lebensjahr) bezahlen 48,- Euro. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils für ein Jahr im Voraus zu entrichten.
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| Wer legt den Mitgliedsbeitrag fest? |
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Über die Höhe des Mitgliedsbeitrags entscheidet jedes Mitglied selbst unter Berück-sichtigung der in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen festgelegten Mindestbeitragssätze.
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| Ist der Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar? |
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Durch das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 ist der Mitgliedsbeitrag seit dem 1.1.2007 steuerlich abzugsfähig.
Der Bund der Steuerzahler erfüllt im Rahmen der vom Grundgesetz gewährleisteten staatsbürgerlichen Rechte eine Aufgabe zum Nutzen der Allgemeinheit. Er ist wegen der Förderung des demokratischen Staatswesens von der Finanzverwaltung als gemein-nützigen Zwecken dienend anerkannt.
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| Wofür verwendet der BdSt die Mitgliedsbeiträge? |
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Zweck des BdSt ist es, die Allgemeinheit über das öffentliche Finanzwesen zu informieren und für dessen Gestaltung Vorschläge zu machen. Die Mitgliedsbeiträge dienen allein dazu, den Satzungszweck zu verwirklichen.
Mitarbeiter und Vorstände des BdSt erarbeiten dazu Gutachten, Stellungnahmen, Eingaben, Presseinformationen, nehmen an Anhörungen teil und arbeiten in Kommis-sionen mit, führen Gespräche, geben Rundfunk- und Fernseh-Interviews, wirken in Talk-Shows und Verstanstaltungen mit und organisieren diese.
Mitarbeiter und Vorstände erarbeiten Informationsbroschüren, Faltblätter, schreiben für die Mitgliederzeitschrift und die Internet-Homepage, redigieren und gestalten sie. Und sie planen und realisieren Aktionen und Kampagnen.
Die Aufwendungen werden jedes Jahr beim Jahresabschluss vom Abschlussprüfer geprüft.
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| Bearbeitet der Bund der Steuerzahler meine Steuererklärung? |
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Das dürfen ausschließlich Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine. Aber: In grundsätzlichen Fragen aus den Gebieten Steuern und Gebühren geben wir gerne Antworten.
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| Wann unterstützt der Bund der Steuerzahler Musterprozesse? |
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In Fragen grundsätzlicher Bedeutung oder wenn die Klärung im allgemeinen Interesse liegt, unterstützt der Bund der Steuerzahler Musterprozesse fachlich und/oder finanziell. Wenn es sein muss, bis zum Bundesverfassungsgericht.
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| Wie ist die Arbeit im BdSt organisiert? |
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Die Interessen der Steuerzahler in den Bundesländern und im kommunalen Bereich vertritt der jeweilige BdSt-Landesverband. Er übernimmt auch die Betreuung der Mitglieder. Auf Bundesebene und in Europa setzt der BdSt Deutschland in Berlin die Interessen der Steuerzahler durch. Die wissenschaftliche Grundlagenarbeit leistet das Karl-Bräuer-Institut des BdSt (KBI). Zur Abstimmung und Meinungsbildung sind Arbeitskreise beim BdSt Deutschland eingerichtet. Der BdSt Deutschland und das KBI sind eingetragene Vereine mit den 15 selbstständigen BdSt-Landesverbänden als Mitgliedern.
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| Wie wird die Arbeit des BdSt dokumentiert? |
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Über die steuer- und finanzpolitische Arbeit, ihre Hintergründe und die Erfolge sowie aktuelle Tipps zu Steuern und Abgaben, die Musterprozesse und die Veranstaltungen informiert jeden Monat die Mitgliederzeitschrift DER STEUERZAHLER. Ebenso sind die Informationen rund um die Uhr im Internet unter www.steuerzahler.de und www.steuerzahler-brandenburg.de abrufbar. Und jährlich wird ein ausführlicher Geschäftsbericht zur Mitgliederversammlung vorgelegt.
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Wer prüft und genehmigt die Rechnungslegung (Jahresabschlüsse)? |
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Der Jahresabschluss wird unter Einbeziehung der Buchhaltung nach den Vorschriften der § 316 ff. HGB geprüft, wobei es sich um eine freiwillige Abschlussprüfung handelt. Der geprüfte Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Abschlussprüfer wird von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Er muss nach der Satzung für derartige Prüfungsaufgaben öffentlicht bestellt sein.
Über die Genehmigung des Jahresabschlusses beschließt die Mitgliederversammlung, nachdem der Verwaltungsrat den Jahresabschluss überprüft hat.
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| Wie lang sind die Kündigungsfristen? |
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Wer denkt denn schon an den Austritt? Aber wenn, dann muss die Mitgliedschaft drei Monate vor Ablauf des indiduellen Beitrittsjahres schriftlich gekündigt werden. Das Mitgliedsjahr beginnt mit dem auf der Mitgliedskarte aufgeführten Eintrittsdatum.
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| Ist der Bund der Steuerzahler parteipolitisch neutral? |
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Die parteipolitische Neutralität ist und bleibt die unabdingbare Voraussetzung für den Einfluss des Bundes der Steuerzahler nach allen Seiten. Nur so kann der BdSt die Interessen der Steuerzahler glaubhaft vertreten und durchsetzen.
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| Ist der Bund der Steuerzahler unabhängig? |
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Der Bund der Steuerzahler verfolgt weder Einzel- noch Gruppeninteressen, sondern allgemeingesellschaftliche Interessen wie Freiheit vor staatlicher Gängelung und Lenkung, Rückführung der Staatsquote, Begrenzung und Vereinfachung von Steuern und Abgaben, Abbau der Staatsverschuldung, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Steuergelder.
Dazu finanziert sich der BdSt ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder. Das verhindert finanzielle Abhängigkeiten. Selbst das Angebot der Amerikaner, im Zuge der „reeducation“ und zur Festigung des demokratischen Gedankens in Deutschland dem BdSt 1949 in der Bundesrepulik eine finanzielle Beihilfe zu gewähren, wurde abgelehnt. Von Anbeginn war die Strategie: niedrige Beiträge, viele Mitglieder. So bleibt der BdSt unabhängig und setzt die Interessen der Steuerzahler durch.
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| Warum ist der BdSt gemeinnützig? |
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Der Bund der Steuerzahler erfüllt im Rahmen der vom Grundgesetz gewährleisteten staatsbürgerlichen Rechte eine Aufgabe zum Nutzen der Allgemeinheit. Er ist wegen Förderung des demokratischen Staatswesens von der Finanzverwaltung als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.
Zur Wahrnehmung der Belange der Steuerzahler wie des allgemeinen Wohls zielt die Arbeit des BdSt auf die sparsame und wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel, die Begrenzung der Steuer- und Abgabenlast auf das Notwendige sowie ihre gerechte Verteilung, die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit im Abgabenrecht, ein einfaches, übersichtliches und verständliches Steuerrecht, die Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler sowie die Einbindung der öffentlichen Finanzwirtschaft in die Gesamtwirtschaft und ihre Ausrichtung am Ordnungssystem einer sozial verpflichteten Marktwirtschaft.
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